Hintergrundinformation der United Front/Northern Alliance
Der Unterschied zwischen den Taliban- und den Jehadi-Fundamentalisten
UN: Northern Alliance Hauptproduzent von Opium
Neue Afghanische Alliierte Westens schließen ehemalige Alliierte von Osama bin Laden mitein.


Bericht ueber Verstoesse gegen Menschenrechte durch Befehlshaber der Opposit

Human Rights Watch , 6. Oktober 2001

(New York, 6. Oktober 2001) - Eine Anzahl von Befehlshabern, die mit der sich bildenden Koalition oppositioneller Kraefte in Afghanistan in Verbindung gebracht werden, haben schwereVerstoesse gegen die Menschenrechte begangen, sagte Human Rights Watch in einem heute veroeffentlichten Hintergrundbericht..

"Die USA und ihre Verbuendeten sollten nicht mit Kommandeuren kooperieren, deren Hintergrund von Gewalttaetigkeiten Fragen ueber ihre rechtliche Existenz innerhalb Afghanistans aufwirft", sagte Sidney Jones, Vorstandsvorsitzender der asiatischen Abteilung von Human Rights Watch. "Jedes Land, das der afghanischen Opposition hilft, muss Verantwortung dafuer uebernehmen, wie der diese Hilfe eingesetzt wird".

Human Rights forderte dass insbesondere die Hilfe fuer folgende Personen abzulehnen sei: Abdul Rashid Dostum, Kopf der Junbish-Miliz Haji Muhammad Muhaqqiq, fuehrender Kommandeur der Hizb-i-Wahdat Abdul Rasul Syyaf, Fuehrer der ehemaligen Ittihad-Islami, sowie Abdul Malik Pahlawan, ein ehemaliger fuehrender Junbish ­ Kommandeur.

Menschenrechtsverstoesse, ueber die zwischen Ende 1999 und Anfang 2000 aus einem von einer Fraktion der United Front kontrollierten Gebiet berichtet wurde, schliessen Massenhinrichtungen, Hausverbrennungen und Pluenderungen ein, wobei insbesondere ethnische Pashtuns und andere Gruppen betroffen waren, welche angeblich die Taliban unterstuetzt haben sollten. Sogar Kinder unter 15 Jahren wurden von der United Front und den Taliban rekrutiert.

Die diversen Parteien, aus denen sich die United Front zusamensetzt, haben ebenfalls einen schrecklichen Hintergrund von Angriffen auf Zivilisten in der Zeit zwischen dem Niedergang des Najibullah-Regimes im Jahre 1992 und der Eroberung Kabuls durch die Taliban im Jahre 1996.

"Nicht ein einziger afghanischer Befehlshaber ist fuer Menschenrechtsverstoesse zur Rechenschaft gezogen worden", sagte Jones. "Jetzt ist die Zeit gekommen, diesen Teufelskreis der Straffreiheit zu durchbrechen - und die Vereinigten Staaten mit ihren Alliierten werden den Einfluss haben, das zu tun."



Militaerische Hilfe fuer die Afghanische Opposition
Human Rights Watch Hintergrundbericht
Oktober 2001

Um auf die Angriffe auf das World Trade Center und das Pentagon am 11. September 2001 zu reagieren, hat die Regierung der Vereinigten Staaten mit der Zusammenstellung dessen begonnen, was sie als Koalition gegen Terrorismus bezeichnen. Teil der Massnahmen ist, dass die USA ihre Unterstuetzung fuer die Bildung einer weitlaeufigen Koalition der Opposition gegen die Taliban, die momentanen Herrscher Afghanistans, zugesagt haben. Diese Opposition wird Kraefte beinhalten, aus denen sich momentan die United Front zusammensetzt - auch unter ihrem frueheren Namen "Northern Alliance" bekannt, gemeinsam mit Ueberlaeufern aus den Lagern der Taliban. Einige im Guerrilla-Krieg gegen die sovietischen Besatzer in der Zeit von 1979 bis 1989 erfahrene Befehlshaber, die sich jetzt der United Front angeschlossen haben, koennten auch Teil der neuen Koalition werden. Einige jetzige und ehemalige Kommandeure, welche leitende Positionen innerhalb der Koalition einnehmen moechten, haben eine lange Historie schwerer Menschenrechtsverstoesse in Afghanistan.

Human Rights Watch ist besorgt, dass unkritische Unterstuetzung fuer diese Koalition, die eines Tages die Basis fuer eine zukuenftige Regierung Afghanistans bilden koennte, sei sie militaerischer, politischer , diplomatischer oder finanzieller Art, weitere Menschenrechtsverletzungen beguenstigen koennte. In ihrer Reaktion auf die Verbrechen gegen die Menschheit vom 11. September solten die Vereinigten Staaten nicht auf Massnahmen zurueckgreifen, die grundlegende Menschenrechte und humanitaere Gesetzgebungen missachten , auch sie sollten auch solchen Kreaften, die dies tun, keinerlei Unterstuetzung gewaehren.

Unterstuetzung fuer die afghanische Opposition

Waehrend die Vereinigten Staaten behaupten, dass sie bislang keine Waffen an die afghanische Opposition geliefert haben, suggerieren neueste Berichte in den Medien, dass die USA sich darauf vorbereiten, finanzielle und moeglicherweise auch militaerische Unterstuetzung fuer die United Front und andere bewaffnete afghanische Gruppen bereitzustellen. Der amerikanische Verteidigungsminister Donald Rumsfeld sagt am 30. September 2001: "Es gibt eine Anzahl von Voelkern in Afghanistan, die Staemme im Sueden, die Northern Alliance im Norden, die sich den Taliban entgegenstellen [sic]. Selbstverstaendlich muessen wir den Beitrag wuerdigen, den diese Gruppen zur Durchfuehrung dieser anti-terroristischen, anti-Taliban-Massnahmen leisten, und Wege finden, ihnen zu helfen." Jeglicher Kommentar zu Berichten, dass die Vereinigten Staaten der United Front heimlich finanzielle Hilfe angeboten haben sollen, wurde verweigert.

Die United Front koennte gut neue Geldmittel gebrauchen, um ihre Waffenarsenale mit Waffen aus Russland aufzustocken. Gemeinsam mit dem Iran war Russland waehrend der vergangenen Jahre einer der Haupt-Waffenlieferanten der United Front; Russland wie auch der Iran verfolgen bedeutende strategische Interessen in Afghanistan, und beide haben waehrend der vergangenen Tage wiederholt ihre Unterstuetzung fuer die United Front erklaert. Der russische VerteidigungsministerSergei Ivanov sagte am 26. September, dass Russland "die Northern Alliance seit 1996 kontinuierlich unterstuetzt habe". Einen Tag vorher sagte Praesident Vladimir Putin, "Russland werde seine Zusmmenarbeit mit der international anerkannten afghanischen Regierung von Rabbani ausweiten und deren bewaffneten Kraeften zusaetzliche Hilfe in Form von Waffenlieferungen zukommen lassen." Der russische Praesident bezog sich auf den politischen Arm der United Front, den Islamischen Staat Afghanistan, angefuehrt von Burhanuddin Rabbani, der Afghanistans Sitz in den UN seit deren Auschluss 1996 von Kabul aus innehatte. Im Iran sagte der Verteidigungsminister Ali Shamkani Reportern am 1. Oktober 2001: "Wir werden, wie auch in der Vergangenheit, die Northern Alliance weiterhin unterstuetzen", und er bejahte die Frage, ob das Wafenlieferungen bedeute. (Das Ausmass sowie die Art der ehemaligen militaerischen Unterstuetzung seitens Russland und dem Iran zugunsten der United Front wurde im Human Watch Bericht "Krise der Straffreiheit: Die Rolle Pakistans, Russlands und des Irans in der Anfeuerung des Buergerkrieges in Afghanistan", detailliert dargestellt einzusehen auf der web-site. (http://www.hrw.org/reports/2001/afghan2.)

Was ist die United Front/ Northern Alliance?

Im Jahre 1996, als die Taliban die afghanische Hauptstadt Kabul einnahmen, formierten sich die Guppen, die den Taliban oppositionell gegenueberstanden, zu einer Verbindung, die Nationale Islamische Vereinigte Front zur Errettung Afghanistans genannt wurde, gemeinhin als United Front bezeichnet. Die United Front unterstuetzt die von den Taliban abgesetzte Regierung, die ISA (Islamischer Staat Afghanistan). Der Praesident der abgesetzten Regierung, Burhanuddin Rabbani, ist weiterhin Praesident der ISA und dem Namen nach der Kopf der United Front. Im letzten Jahr befand sich sein Hauptquartier in der noerdlichen Stadt Faizabad. Der wirkliche Machthaber war jedoch bis zu seiner Ermordung im September 2001 der militaerische Fuehrer der United Front, Kommandeur Ahmad Shah Massoud, gleichzeitig Verteidigungsminister der ISA. Die genaue Zusammensetzung der Mitglieder der United Front aendert sich laufend, schliesst aber folgende Personen permanent ein:

  • Jamiat-i Islami-yi Afghanistan (im folgenden als Jamiat-i Islami bezeichnet). Jamiat-i Islami war eine der ersten islamischen Parteien Afghanistans, in den siebziger Jahren von Studenten der Universitaet Kabul gegruendet, so ihr Leiter, Burhanuddin Rabbani, welcher Vorlesungen an der Fakultaet fuer islamisches Recht hielt. Obwohl Rabbani der offizielle Fuehrer der Jamiat-i Islami bleibt, war die maechtigste Person innerhalb der Partei Ahmad Sham Massoud. Rabbani und Massoud sind ethnische Tajiks (persisch sprechende Sunniten), stammen aber aus verschiedenen Gegenden.. Massoud’s ethnische Machtbasis ist historisch in Parwan und den Takahr- Provinzen im Nordosten begruendet, wo er in den spaeten achziger Jahren eine regionale administrative Struktur einrichtete, den Ueberwachenden Rat des Nordens (SCN, Shura-yi Nazar-i Shamali). Massouds Kraefte haben signifikante militaerische und anderweitige Unterstuetzung erhalten, insbesondere aus dem Iran und aus Russland.

  • Hizb-i Wahdat-i Islami-yi Afghanistan (Islamische Einheitspartei Afghanistans, im folgenden als Hizb-i Wahdat bezeichnet). Als bedeutendste Shi’a ­ Partei in Afghanistan, die ihre Unterstuetzung hauptsaechlich in der ethnischen Gemeinschaft der Hazara findet, war Hizbi Wahdat urspruenglich von Abdul Ali Mazari gegruendet worden, um die acht Shi’a-parteien im Vorlauf des Zusammenbruchs des kommunistischen Regimes zu vereinen. Der momentane Fuehrer ist Muhammad Karim Khalili. Der Fuehrer des Exekutivrats des Nordens, Haji Muhammad Muhaqiqq, kommandierte die Streitkraefte der Partei im Jahre 1997 in Mazar-i Sharif. Hizb-i Wahdat hat bedeutende militaerische und weitere Hilfe aus dem Iran erhalten, obwohl die Beziehungen zwischen den iranischen Behoerden und Paretifuehrern von Kontrollfragen getruebt waren. Die Partei hat ausserdem bedeutende Hilfen von lokalen Hazara-Haendlern erhalten.

  • Junbish-i Milli-yi Afghanistan (Nationale Islamische Bewegung Afghanistans, im folgenden als Junbish bezeichnet). Junbish vereinigte noerdliche, meistenteils ethnische Usbeken, ehemalige Milizen des kommunistischen Regimes, die Anfang 1992 gegen Praesident Najibullah rebelliert hatten. Der Partei gehoerten ausserdem viele hauptsaechlich persisch-sprachige ehemalige Fuehrer und Administratoren des alten Regimes aus diversen ethnischen Gruppierungen an , ausserdem einige ethnische usbekische Guerilla-Kommandeure. Im Jahre 1998 verlor die Partei alle unter ihrer Kontrolle befindlichen Gebiete, und seitdem sind viele ihrer Kommandeure zu den Taliban uebergelaufen. Fuehrer und Leiter war Abdul Rashid Dostum, der von einer Sicherheitskraft zum Leiter von Najibullah’s maechtigster Miliz aufstieg. Einer von Dostum’s Vertretern war Abdel Malik Pahlawan. Anfang 1992 uebernahm diese Gruppe zusammen mit anderen Gruppen die Kontrolle der bedeutenden noerdlichen Stadt Mazar-i Sharif und kontrolllierten grosse Teile der Provinzen Samangan, Balkh, Jowzjan, Faryab und Baghlan. Die Junbish, eine Koalition von Milizen, stellte zwischen 1992 und 1997 die staerkste Kraft im Norden dar, war jedoch von internen Disputen zerrisssen. Seit dem Fall von Mazar im Jahre 1998 war Junbish meistenteils inaktiv, obgleich Dostum im April 2001 nach Nord-Afghanistan zurueckgekehrt ist.

  • Harakat-i Islami-yi Afghanistan (Islamische Bewegung Afghanistans). Dies ist eine Shi’a ­ Partei, die niemals Hizb-i Wahdat beigetreten ist, geleitet von Ayatollah Muhammad Asif Muhsini; die Partei schloss sich von 1993 bis 1995 mit Jamiat-i Islami zusammen. Ihr bekanntester Kommandeur ist General Anwari. Die Gruppierung wurde vom Iran unterstuetzt.

  • Ittihad-i Islami Bara-yi Azadi Afghanistan (Islamische Union fuer die Befreiung Afghanistans). Diese Partei wird von Abdul Rasul Sayyaf gefuehrt. Waehrend des Krieges gegen die sovietischen Besatzer erhielt Sayyaf bedeutende Hilfe von Saudi-Arabien. Arabische Freiwillige, unterstuetzt von arabischen Unternehmern, fochten auf Seiten der Sayyaf-Truppen.

    Die Menschenrechtsberichte der United Front

    Waehrend des Buergerkrieges in Afghanistan haben die grossen Fraktionen aller Seiten wiederholt schwere Menschenrechtsverstoessse und Verstoesse gegen internationaLE Menschenrechtsgesetzgebung begangen: Morde, unwillkuerliche Luftangriffe, Minenlegen, direkte Angriffe auf Zivilisten, Massenhinrichtungen, Vergewaltigungen, Verfolgungen wegen ethnischer oder religioeser Zugehoerigkeit, Rekrutierung von Kindern und deren Einsatz als kaempfende Soldaten und der Einsatz von Landminen. Viele der Verbrechen koennen als "weitverbreitet" oder "systematisch" bezeichnet werden; damit erfuellen sie ein Kriterium fuer die Einstufung als Verbrechen gegen die Menschheit. Obwohl sie im Laufe eines internen bewaffneten Konflikts begangen wurden, werden Menschenrechtsverbrechen, die willkuerliche Angriffe auf Zivilisten beinhalten, auf internationaler Ebene in zunehmendem Masse als Kriegsverbrechen verurteilt.

    Menschenrechtsverstoesse, die von zu der United Front gehoerigen Fraktionen begangen wurden, sind gruendlich und umfassend dokumentiert worden. Viele der Verstoesse gegen internationale Menschenrechtsgesetze , die im folgenden beschrieben werden, geschahen zwischen 1996 und 1998, als die United Front den groessten Teil des Nordens kontrollierte und sich innerhalb von Artillerie-Reichweite Kabuls befand. Seit dieser Zeit ist das, was von der United Front uebriggeblieben ist, nach einer Reihe von militaerischen Niederlagen in Defensivpositionen in ihre Heimatgebiete im nordoestlichen und zentralen Afghanistan zurueckgedraengt worden. Trotzdem exsistieren Berichte von Menschenrechtsverstoessen in Gebieten, die zeitweilig von Fraktionen der United Front besetzt waren; dazu gehoeren Massenhinrichtungen, Hausverbrennungen, Pluenderungen (wobei hauptsaechlich ethnische Pashtuns und Menschen, die angeblich die Taliban unterstuetzen, angegriffen wurden). Kinder, auch solche unter fuenfzehn Jahren, sind als Soldaten rekrutiert worden und haben gegen Taliban-Truppen gekaempft. Die diversen Fraktionen, die sich zur United Front zusammengetan haben, haben zwischen 1992 und der Besetzung Kabuls durch die Taliban ausserdem eine verabscheuungswuerdig hohe Anzahl von Angriffen auf Zivilisten veruebt.

    Verstoesse gegen internationales Menschenrecht, die von der United Front begangen wurden, schliessen die folgenden Verbrechen ein:

  • Ene 1999 ­ Anfang 2000: Innerhalb Afghanistans vertriebene Menschen, die aus Doerfern in und um den Distrikt Sangcharak geflohen waren, erinnern sich an Massenhinrichtungen, Niederbrennungen von Haeusern und weitverbreitete Pluenderungen waehrend der vier Monate, in der das Gebiet von Kraeften der United Front gehalten wurde. Mehrere der Hinrichtungen , so wurde berichtet, wurden vor den Augen von Familienangehoerigen der Opfer vollzogen. Die Angriffe galten hauptsaechlich ethnischen Pashtuns und in manchen Faellen Tajiks.

  • 20. und 21. September 1998: Mehrere Runden Munition wurden auf den noerdlichen Teil Kabuls gefeuert, wobei eine Runde einen belebten Nacht-Markt traf. Die Schaetzungen der Todesopfer liegen zwischen 76 und 180 Menschen. Es wurde allgemein angenommen, dass die Angriffe von Massoud’s Kraeften ausgeuebt worden waren, die zu der Zeit ungefaehr 25 Meilen noerdlich von Kabul stationiert waren. Ein Sprecher desUnited Front Kommandeurs Ahmad Shah Masoud bestritt, Zivilisten angegriffen zu haben. In einer Presseerklaerung am 23. September 1998 beschrieb das internationale Rote Kreuz die Angriffe als unwillkuerlich und auch als die toedlichsten Angriffe , die die Stadt in den letzten drei Jahren hatte durchmachen muessen.

  • Ende Mai 1997: Ungefaehr 3000 gefangene Taliban-Soldaten wurden in und um Mazar-i Sharif von Junbish-Truppen unter dem Befehl von General Abdul Malik Pahlawan in einer Massenhinrichtung erschossen . Die Morde folgten Malik’s Rueckzug aus einem kurzen Zusammenschluss mit den Taliban und der Gefangennahme der Taliban-Truppen, die in der Stadt eingeschlossen waren. Einige der Taliban-Truppen wurden in die Wueste abtransportiert und dort erschossen, waehrend andere in Brunnen geworfen und dann mit Handgranaten getoetet wurden.

  • 5. Januar 1997: Junbish-Flugzeuge warfen Brocken von Munition ueber Wohngebieten Kabuls ab. In diesem unwillkuerlichen Luftangriff, in dem ausserdem konventionelle Bomben abgeworfen wurden, wurden mehrere Zivilisten getoetet und verwundet.

  • Maerz 1995: Kraefte der unter Kommandeur Massoud operierenden Truppe, die Jamiat-i Islami, waren fuer die Vergewaltigungen und Pluenderungen verantwortlich, nachdem sie das hauptsaechlich von Hazaras bewohnte Wohngebiet Karte Seh in Kabul von anderen Fraktionen erkaempft hatten. Gemaess eines Berichts des US State Departments ueber Menschenrechtsvorfaelle aus dem Jahr 1995 "spielten Massouds Truppen verrueckt, die haben systematisch ganze Strassenzuege gepluendert und Frauen vergewaltigt".

  • In der Nacht des 11. Februar 1993 haben die Truppen von Jamiat-i Islami und die einer weiteren Fraktion, der Ittihad-i Islami von Abdul Rasul Sayyaf, in West-Kabul eine Razzia durchgefuehrt, bei der ethnische Hazara-Zivilisten getoetet wurden und "verschwanden", und sie haben flaechendeckend Frauen vergewaltigt. Die Schaetzungen der Opfer bewegen sich zwischen ungefaehr siebzig und ueber einhundert Toten.

  • Ausserdem haben die Parteien, aus denen sich die United Front zusammensetzt, weitere ernsthafte Verbrechen gegen international anerkannte Menschenrechte begangen. In den Jahren, bevor die Taliban die Kontrolle ueber den Grossteil Afghanistans uebernommen hatten, haben diese Paretien einen grossen Teil des Landes unter sich aufgeteilt, waehrend sie um die Herrschaft ueber Kabul kaempften. Allein in 1994 wurden ungefaehr 25.000 Menschen in Kabul getoetet; die meisten waren Zivilisten, die bei Raketenangriffen und Artillerieattacken ums Leben kamen. Ein Drittel der Stadt war zu Truemmern zerschossen, und der Grossteil der verbleibenden Stadt trug schwerste Beschaedigungen davon. Es gab praktisch keine Gesetze in den Gebieten, die von der Fraktion beherrscht wurden. In Kabul haben die Truppen von Jamiat-i Islami, Ittihad und Hiab-i Wahdat alle vergewaltigt, Massenhinrichtungen ausgefuehrt, unwillkuerlich festgenommen, gefoltert und "Leute verschwinden lassen". In Bamiyam haben Kommandeure der Hizb-i Wahdat ganz routinemaessig Gefangene gefoltert, um Informationen von ihnen zu erhalten.

    Rechenschaft und der Teufelskreis der Straffreiheit

    Bis zum heutigen Tage ist nicht ein einziger afghanischer Kommandant fuer die Verstoesse gegen internationales Menschenrecht zur Rechenschaft gezogen worden. Die United Front insbesondere hat ebenfalls keinerlei Absicht geaeussert, irgendwelche ihrer Kommandeure, die sich Verstoessen gegen die Menschenrechte schuldig gemacht haben, der Gerechtigkeit zuzufuehren. Ganz im Gegenteil: der Repraesentant des islamischen Staates Afghanistan, Mohammed Eshaq, bemerkte in der Antwort auf eine Frage anlaesslich eines oeffentlichen Auftrittes in Washington DC am 2. Oktober 2001, dass die Verbrechen der United Front "uebertrieben dargestellt" worden seien und dass, waehrend "Kriminelle gerichtlich verfolgt werden sollten... es nicht gefordert werden sollte, dass alle Fuehrungskraefte innerhalb der United Front gerichtlich verfolgt werden solten", weil dieses "undurchfuehrbar" sei.

    Das Versaeumnis der United Front, ihre Kommandanten fuer die von ihnen in der Vergangenheit veruebten Greuel zur Verantwortung zu ziehen, laesst erwarten, dass sie zu denselben Praktiken zurueckgreifen wuerden, sollten sie jemals die Moeglichkeit dazu erhalten. Nachdem sie eine Reihe von militaerischen Misserfolgen erlitten haben, ist die United Front waehrend der vergangenen Jahre mehr und mehr in ihr "Heimatgebiet" zurueckgedraengt worden. Aber sollte sich ihr politisches Geschick mithilfe der Unterstuetzung der USA oder anderer Unterstuetzung von aussen wenden, dann gibt ihr Hintergrund der Grausamkeiten und die Art, wie sie damit straffrei davongekommen sind, Anlass anzunehmen, dass derartige Kommandeure sich in der Zukunft entmutigt fuehlen werden, weitere Grausamkeiten zu begehen. Human Rights Watch ist besonders darum besorgt, dass problematische Mitglieder der United Front Rache gegen die Taliban suchen werden, und insbesondere ethnische Pashtuns, falls beispielsweise die United Front Mazar-i Sharif zurueckerobern sollte.

    Unter solchen Umstaenden wuerde die unkritische Zur-Verfuegungstellung von jeglichen Materials und politischer Hilfe dazu beitragen, solche Kommandeure zu bestaerken, anstatt ein Signal zu senden, dass die Verletzung von Menschenrechten nicht hingenommen wird. Solche Unterstuetzung koennte den Teufelskreis der garantierten Straffreiheit bei Menschenrechtsverletzungen eher wieder in Gang setzen, den Teufelskreis, der so viel Leid ueber das Volk Afghanistans gebracht hat. Aus diesem Grunde muessen die USA, Russland, der Iran und jeglicher andere Staaat, der der afghanischen Opposition Unterstuetzung gewaehrt, dafuer Verantwortung uebernehmen, wie ihre Unterstuetzung verwendet wird. Falls sie das nicht tun, dann wuerden sie Teilhaber jeglicher Menschenrechtsverletzungen werden, die begangen werden moegen, und daher sollten sie in diesem Falle fuer diese Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft gezogen werden.

    Leahy Gesetz

    In den USA ist es ausdruecklich ungesetzlich, auslaendischen Kaeften Hilfe zu gewaehren, die massive Verstoesse gegen die Menschenrechte begangen haben. Das als Leahy ­ Gesetz bekannte Gesetz besteht aus zwei Voraussetzungen in den Anhangs-Akten fuer das Steuerjahr 2001. Das Leahy ­ Gesetz trifft auf den islamischen StaatAfghanistan zu, und auf dessen militaerischen Arm, die United Front, weil die ISA das international anerkannte Regierung Afghanistans bleibt. Sektion 563 des Foreign Operations Appropriations Act fuer das Steuerjahr 2001 verbietet die Zur-Verfuegungstellung von Geldmitteln, die unter dem Akt verfuegbar sind "an jegliche Einheit von Sicherheitskraeften eines auslaendischen Staates fuer den Fall, dass der Secretary of State glaubhafte Beweise dafuer hat, dass soch eine Einheit massive Verstoesse gegen die Menschenrechte begangen hat, ausser fuer den Fall, dass der Sekretaer gegenueber den Kommittes feststellt, dass die Regierunegn der betreffenden Laender greifende Massnahmen treffen, um die verantwortlichen Mitglieder der Kraefte der Gerechtigkeit zuzufuehren." Genauso verbietet dier Abschnitt 8092 (a) des Defense Appropriations Act fuer das Steuerjahr 2001 die Bereitstellung von Geldmitteln "um jegliche Ausbildoungsprogramme zu verbieten, die eine Einheit von Kraeften auslaendischer Staaten beinhalten, wenn der Verteidigungs-Sekretaer glaubhaften Informationen darueber besitzt, dass die Kraefte schwere Versteoesse gegen die Menschenrechte begangen haben, falls nicht alle korrektiven Massnahmen getroffen wurden". Diese Voraussetzung kann in "besonderen Umstaenden" vernachlaessigt werden.

    Die Empfehlungen von Human Rights Watch

    Um den Teufelskreis der Straffreiheit zu durchbrechen, ruft Human Rights Watch die Vereinigten Staaten, Russland, den Iran und andere Staaten auf, welche direkte oder indirekte Hilfe politischer, diplomatischer oder finazieller Art, durch bilaterale oder gemeinsame Kanaele an die Fraktionen der United Front oder an andere bewaffnete afghanische Kraefte leiten:

  • Verweigert jegliche Unterstuetzung fuer jegliche Gruppierung oder Koalition die Kommandeure haben, welche einen Hintergrund schwerer Menschenrechtsverletzungen haben, einschliesslich, aber nicht ausschlieslich, Abdul Rahid Dostum, den Kopf der usbekischen Miliz, auch bekannt als die Jungish, Haji Muhammad Muhaqqiq, ein leitender Befehlshaber der Hizb-i Wahdat; Abdul Rasul Sayyaf, Kopf er ehemaligen Ittihad-i Islami, und Abdul Malik Pahlawan, ein ehemaliger fuehrender Kommandeur der Jungish.

  • Belegt jegliche militaerische und finanzielle Hilfe fuer die United Front oder jegliche andere afghanische oppositionelle Gruppe mit festen Konditionen, dass sie die Menschenrechte respektieren muessen, und dass sie den UN und anderen unaghaengigen Beobachtern erlauben muessen, ihre Befolgung dieser Standards zu ueberwachen. Es muss klar sein, dass schwere Menschenrechtsversetzungen die Beendigung der Hilfen zur Folge haben koennen.

  • Militaerische und finanzielle Hilfe fuer die United Front, ihre einzelnen Fraktionen oder jegliche bewaffnete afghanische Oppositionsgruppe muss an eine feste Zusage gebunden sein, dass keine antipersonalen Landminen benutzt werden.

  • Im Einklang mit internationalen Standards muss darauf bestanden werden, dass die United Front keine weiteren Mitglieder rekrutiert und keine Kinder unter 18 Jahren als Soldaten einsetzt, und dass sofort Schritte unternommen werden, um Kinder, die sich zur Zeit in ihren Reihen befinden, zu demobilisieren.

  • Die United Front muss unter Druck gesetzt werden, dass sie ihr Personal der Strafverfolgung aussetzt, einschliessliche ehemaliger Kommandeure, die in schwere Menschenrechtsverletzungen verwickelt waren und die gegen internationale Menschenrechte verstossen haben.

  • Das keine Hilfen an bewaffnete afghanische oppositionelle Kraefte geleistet wird, die dem Internationalen Roten Kreuz nicht vollen Zugang zu den in ihrer Kontrolle befindlichen Gebieten und den von ihnen festgehaltenen Menschen gewaehren.

  • Dass keinerlei menschenrechtsverletzende Aktivitaeten unterstuetzt werden, die von Menschenrechtsverletzern und der allgemeinen Bevoelkerung als Unterstuetzung von Misshandlungen angesehen werden koennen.

    Auserdem werden an die Regierung der USA folgende Forderungen gestellt:

  • Die Gesetze muessen streng angewandt und durchgesetzt werden, ohne jegliche Verzoegerungen.

  • Ueberwachung jeglicher Hilfe, die der United Front oder anderen afghanischen oppositionellen Gruppen gewaehrt wird, und zwar daraufhin, wie und wofuer diese Unterstuetzung eingesetzt wird und ob diese Gruppen die internationalen Menschenrechte respektieren und sich an die Menschenrechts-Gesetzgebungen halten.


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